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Beispiele

Honorar-Beispiel

Für einen einfachen Lohnsteuerjahresausgleich laut Steuerberatergebührenverordnung:

Erstellung Lohnsteuerjahresausgleich:
(Einkünfte z.B. 24.900 Euro im Jahr)
= 68,60 €

Ermittlung der Einkünfte:
(Einnahmen z.B. 29.900 Euro im Jahr) = 68,60 €

Summe netto:

= 137,20 €

zuzüglich 16% MwSt

= 21,95 €

Summe 

= 159,15 €

Diese Steuerberatungsgebühr wirkt sich zudem mindernd auf Ihre Einkommensteuer aus. Somit zahlen Sie im Folgejahr ca. 50 € weniger Steuern.


Ihre Investition beträgt somit ca.  

109,00 €

Bei einer Erstattung von z.B.:

350,00 €

Verbleiben Ihnen netto: 

241,00 €