FAQ1.
Lohnt sich für mich die Abgabe einer Steuererklärung?
Ob und in welcher Höhe sich in Ihrem Fall eine Steuererstattung ergibt,
ist von einer ganzen Reihe relativ komplexer Sachverhalte abhängig.
Unsere erfahrenen Berater ermitteln in einem kurzen Telefongespräch
mit Ihnen, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben sollten oder
ob Sie möglicherweise sogar zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet
sind.
2. Bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
In bestimmten Fällen sind Sie sogar verpflichtet, dem Finanzamt eine
Steuererklärung einzureichen, beispielsweise wenn Sie und Ihr Ehepartner
die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben. Zahlreiche Steuerpflichtige
haben es bisher jedoch unterlassen, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Bekanntlich arbeitet die Finanzverwaltung kontinuierlich daran, unter
Nutzung moderner EDV die Erhebung steuerrelevanter Fälle flächendeckend
zu ermöglichen. So haben inzwischen Arbeitgeber, Notare, Banken und
andere Institutionen gegenüber den Finanzbehörden erhebliche
Mitteilungspflichten. So werden künftig auch Steuerpflichtige, die
bisher unbehelligt geblieben sind, plötzlich Post vom Finanzamt bekommen.
3. In den letzten Jahren habe ich keinen „Jahresausgleich“
gemacht – kann ich dies nachholen?
Für den „Steuerausgleich“ auf freiwilliger Basis sieht
das Gesetz eine 2-Jahresfrist vor. Für die Einkommensteuererklärung
2002 war bspw. der 31.12.2004 der letzte Tag, an dem das Finanzamt noch
einen Antrag auf Erstattung der überzahlten Lohnsteuer angenommen
hat. Ob in Ihrem Fall trotz des Fristablaufs noch eine Möglichkeit
besteht, Lohnsteuer zurückzuholen, klären wir gerne mit Ihnen
gemeinsam.
4. Ich bin selbständig tätig – wer hilft mir in
meinen betrieblichen Steuerangelegenheiten?
Das Steuerfix-Angebot richtet sich an Arbeitnehmer. Für weitergehende
Beratung verweisen wir an unsere Partnerkanzlei, deren Homepage Sie unter
www.steuertip.biz
erreichen.
5. Welche Kosten entstehen mir durch die Inanspruchnahme von „Steuerfix“
Unser Honorar richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung
und somit nach Ihren Einkünften und dem Aufwand, den die Bearbeitung
Ihrer Erklärung verursacht. Nachdem wir Ihre Eckdaten ermittelt haben,
teilen wir Ihnen mit, was Sie für die Erledigung der Steuererklärung
investieren müssen. Erst nachdem Sie diese Investition mit der zu
erwartenden Steuererstattung verglichen haben, erteilen Sie uns den Auftrag.
Unsere Vorabprüfungen sind für Sie kostenlos. Sie gehen somit
kein Risiko ein, dass die Kosten für den Steuerberater die Steuererstattung
aufzehren.
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