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FAQ

1. Lohnt sich für mich die Abgabe einer Steuererklärung?
Ob und in welcher Höhe sich in Ihrem Fall eine Steuererstattung ergibt, ist von einer ganzen Reihe relativ komplexer Sachverhalte abhängig. Unsere erfahrenen Berater ermitteln in einem kurzen Telefongespräch mit Ihnen, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben sollten oder ob Sie möglicherweise sogar zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind.

2. Bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
In bestimmten Fällen sind Sie sogar verpflichtet, dem Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen, beispielsweise wenn Sie und Ihr Ehepartner die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben. Zahlreiche Steuerpflichtige haben es bisher jedoch unterlassen, dieser Verpflichtung nachzukommen. Bekanntlich arbeitet die Finanzverwaltung kontinuierlich daran, unter Nutzung moderner EDV die Erhebung steuerrelevanter Fälle flächendeckend zu ermöglichen. So haben inzwischen Arbeitgeber, Notare, Banken und andere Institutionen gegenüber den Finanzbehörden erhebliche Mitteilungspflichten. So werden künftig auch Steuerpflichtige, die bisher unbehelligt geblieben sind, plötzlich Post vom Finanzamt bekommen.

3. In den letzten Jahren habe ich keinen „Jahresausgleich“ gemacht – kann ich dies nachholen?
Für den „Steuerausgleich“ auf freiwilliger Basis sieht das Gesetz eine 2-Jahresfrist vor. Für die Einkommensteuererklärung 2002 war bspw. der 31.12.2004 der letzte Tag, an dem das Finanzamt noch einen Antrag auf Erstattung der überzahlten Lohnsteuer angenommen hat. Ob in Ihrem Fall trotz des Fristablaufs noch eine Möglichkeit besteht, Lohnsteuer zurückzuholen, klären wir gerne mit Ihnen gemeinsam.

4. Ich bin selbständig tätig – wer hilft mir in meinen betrieblichen Steuerangelegenheiten?
Das Steuerfix-Angebot richtet sich an Arbeitnehmer. Für weitergehende Beratung verweisen wir an unsere Partnerkanzlei, deren Homepage Sie unter www.steuertip.biz erreichen.

5. Welche Kosten entstehen mir durch die Inanspruchnahme von „Steuerfix“

Unser Honorar richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung und somit nach Ihren Einkünften und dem Aufwand, den die Bearbeitung Ihrer Erklärung verursacht. Nachdem wir Ihre Eckdaten ermittelt haben, teilen wir Ihnen mit, was Sie für die Erledigung der Steuererklärung investieren müssen. Erst nachdem Sie diese Investition mit der zu erwartenden Steuererstattung verglichen haben, erteilen Sie uns den Auftrag. Unsere Vorabprüfungen sind für Sie kostenlos. Sie gehen somit kein Risiko ein, dass die Kosten für den Steuerberater die Steuererstattung aufzehren.